Beispiel: Große Körperpflege

Kosten: Fachkraft: 30,54 Euro, Pflegehelfer/in (ergänzende Hilfe): 20,95 Euro
Die genannten Kosten gelten jeweils unabhängig vom benötigten Zeitaufwand.

Zur Großen Körperpflege gehören:
1. An-/Auskleiden
2. Hautpflege
3. Kämmen
4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe
5. Rasieren
6. Waschen (im Bett oder am Waschbecken / Duschen / Baden / ggf. auch Haarwäsche)
7. Transfer aus dem Bett / ins Bett
8. Bett machen / richten

Beispiel: Kleine Körperpflege

Kosten: Fachkraft: 20,43 Euro, Pflegehelfer/in (ergänzende Hilfe): 14,06 Euro
Die genannten Kosten gelten jeweils unabhängig vom benötigten Zeitaufwand.

Zur Kleinen Körperpflege gehören:
1. An-/Auskleiden
2. Hautpflege
3. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe
4. Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
5. Transfer aus dem Bett / ins Bett
6. Bett machen / richten

Sie sehen einen erheblichen Preisunterschied zwischen Fachkraft und Pflegehelfer/in. Oft genügt es, wenn eine geschulte Pflegehelferin bei der Körperpflege hilft. In manchen Fällen ist aber der Einsatz einer Fachkraft absolut notwendig. Es bedarf der Einschätzung einer erfahrenen Fachkraft – bei uns der Pflegedienstleitung –, um entscheiden zu können, wer in Ihrem Fall eingesetzt werden kann. Darum ist es wichtig, vor Ort miteinander zu sprechen, um einen seriösen Pflegeplan und Kostenvoranschlag erstellen zu können.

Wichtige Information zu den Beispielen: Die Kosten sind hier unabhängig vom Zeitaufwand immer gleich. Nur bestimmte Leistungspakete werden in Zeiteinheiten abgerechnet (je angefangene ¼ Stunde). Hierzu gehören viele hauswirtschaftliche Leistungen wie z.B. das Leistungspaket "Waschen, Bügeln, Reinigen" oder aber "Einkauf / Besorgungen".

 

Hier finden Sie die Liste der Leistungen, die im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht werden.